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UrkundeDie Burgenländische Landesregierung hat mit Zl.II-1529/1-1993
gemäß § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung,
LGBl.37/1965, verordnet, der Gemeinde Oggau am Neusiedler See mit Wirksamkeit
vom 10. März 1994 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde"
zu verleihen. |
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In ihrem Wappen führt die Gemeinde
schon seit Jahrhunderten einen silbernen zweitürmigen Torbau/ ein
in der Regel Städten oder Märkten vorbehaltenes Symbol; es erinnert
daran, daß Oggau schon im 17.Jhdt. durch eine starke Ringmauer mit
zwei Toren bewehrt war, als einzige Dorfgemeinde Mitteleuropas. Im 20.Jhdt.
hat die stets wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinde auch zu
einem merkbaren Bevölkerungsanstieg und zu einer großen Siedlungsausweitung
geführt, sodaß die vorliegende Verleihung im Sinne des Gesetzes
wohlbegründet erscheint. Eisenstadt, im März 1994 |